Suchsystem für Fremdsprachenreiseführer

Dadurch, dass in Japan auf Grundlage des Fremdsprachenreiseführergesetzes (Gesetz Nr. 210, 1949) nur Personen, die in einer Prüfung bewiesen haben, dass sie genaues Wissen über ihr Land und ausreichende Fremdsprachenkenntnisse erworben haben, bezahlte Reiseführungen durchführen können, besteht die Möglichkeit, auf hochqualifizierte Fremdsprachenreiseführer zurückzugreifen.
Dieser Webservice stellt ausländischen Reisenden, die Japan besuchen, ein Suchsystem zur Verfügung, das die Suche nach qualifizierten Fremdsprachenreiseführern erlaubt.


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